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Anwalt für Verkehrsrecht in Wuppertal, Großräschen und Senftenberg – Beratung und Vertretung vor Gericht

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Straßenverkehrsrecht.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist?

Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Sie haben Punkte kassiert, sehen sich jedoch ungerecht behandelt?

Dann brauchen Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht! Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor allen Gerichten.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Die häufigsten Gründe, aus denen unsere Mandanten sich an uns wenden, sind Bußgeldbescheide, zum Beispiel wegen eines Blitzers, Punkte im Fahreignungsregister, Rotlichtverstöße, Fahrverbot, eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Viele Fahrer wissen nicht, dass Bußgeldbescheide oft fehlerhaft sind. Lassen Sie diesen daher auf jeden Fall von uns überprüfen, bevor Sie die geforderte Summe zahlen. Auch bei Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss bieten wir Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.

Wie viel kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Eine Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt kostet inklusive Mehrwertsteuer maximal 226,10 Euro.

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Das Fahrverbot gilt für eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten und wird von Strafgerichten sowie Bußgeldstellen verhängt. Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden. Neben einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe angeordnet werden.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, dass der Fahrer für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist. Gründe können eine Straftat im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, sein.



Wer ein Fahrverbot erhält, darf keine Fahrzeuge mehr führen. Auch solche nicht, für die kein Führerschein nötig ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht sich hingegen nur auf Fahrzeuge, für die ein Führerschein gemacht werden muss.

Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein an der Stelle abholen, an der dieser eingezogen wurde. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder sogar zu verhindern.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

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